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Kapitel 35 / 42
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Mietzins anpassen

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Referenzzins, Teuerung, Kostensteigerung — eine Anpassung ist nur formrichtig gültig. Der Weg vom Grund bis zum neuen Soll.

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    Vertragsart klären – normal, indexiert oder gestaffelt. Davon hängt ab, was überhaupt ein Anpassungsgrund sein darf: bei einem indexierten Vertrag ist es allein der Landesindex der Konsumentenpreise.
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    Berechnen in der Mietzinsanpassung: Referenzzins, Teuerung und allgemeine Kostensteigerung ergeben zusammen den neuen Nettomietzins. Eine nicht ausgeschöpfte Erhöhung lässt sich als Vorbehalt ausweisen – der Mietzins bleibt dann unverändert, der Anspruch bleibt erhalten.
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    Amtliches Formular erzeugen, mit der Schlichtungsbehörde der Gemeinde. Eine Erhöhung ist nur damit und unter Einhaltung der Frist gültig: mindestens 10 Tage vor Beginn der Kündigungsfrist, auf einen Kündigungstermin (OR 269d). Staffelmietzinse brauchen seit dem 1.10.2025 kein Formular mehr, Schriftform genügt.
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    Senkungen nicht vergessen. Fällt der Referenzzins, hat der Mieter Anspruch auf eine Senkung. Aufgelaufene Teuerung und Kostensteigerung darf der Vermieter dagegen verrechnen.
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    Termine sichern – Versand und Wirksamkeit in den Fristenkalender. Ab dem Wirksamkeitsdatum führt das Inkasso den neuen Mietzins; das alte Soll bleibt für die vergangenen Monate stehen.
Werkzeug ab Go-live: MietzinsanpassungWerkzeug ab Go-live: Fristenkalender

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