S Swiss Immo Tools
Kapitel 15 / 42
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Umstieg vom bisherigen Programm

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Sie führen einen Kunden schon in einer anderen Software? Der Kontoauszug daraus wird eingelesen: Konten, Buchungen, Eigentümer, Mieter und die Zahlungseingänge. Was Swiss-Immo selbst erzeugen kann, wird bewusst NICHT übernommen — sonst stünde es doppelt da.

Umstieg vom bisherigen Programm
Die schmale Spalte „KST“ zwischen Datum und Gegenkonto — darauf kommt es beim Import an. Leer heisst „betrifft alle Liegenschaften“, eine Zahl steht für ein bestimmtes Haus, ein Buchstabe oft für einen einzelnen Eigentümer. Nachgebautes Beispiel im Layout eines älteren Programms; die Kontonummern sind echt, die Namen und Beträge nicht.
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    Mandanten anlegen und die Stammdaten erfassen: Liegenschaften, Einheiten, Mieter, Mietzins und Nebenkosten-Akonto.
    💡 Diese Reihenfolge ist wichtig: aus den Mietkosten stellt Swiss-Immo die monatlichen Sollstellungen selbst. Der Import bringt sie deshalb nicht mit.
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    Unter Import den Kontoauszug des alten Programms hochladen (PDF, CSV oder Text) und die erkannten Bereiche prüfen.
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    Konten zuordnen und den Import ausführen. Am Ende steht, was in die Buchhaltung und was ins Mietzins-Inkasso gegangen ist.
    💡 Der Abschluss zeigt zusätzlich eine Kontrolle: das Jahres-Soll des alten Programms gegen das, was Swiss-Immo aus Ihren Stammdaten stellt — je Mieter. Weicht es ab, ist im Stammblatt etwas anders erfasst.
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    Ergebnis im Inkasso-Journal und in der Buchhaltung prüfen. Stimmt etwas nicht, laden Sie dieselbe Datei erneut hoch und wählen Rückgängig machen und neu importieren.
  • •Kostenstellen sagen, wen eine Buchung betrifft — und das entscheidet, wer sie bezahlt. Enthält Ihr Auszug eine Spalte „KST“ (Kostenstelle), fragt der Import für jede nach: gehören diese Kosten allen Liegenschaften des Kunden gemeinsam, einer bestimmten Liegenschaft — oder einem bestimmten Eigentümer? Den dritten Fall gibt es, weil einem Haus mehrere Eigentümer gehören können und manche Kosten nur die Wohnungen des einen betreffen. Ältere Programme legen dafür oft eine zweite Liegenschaft an und hängen den Eigentümernamen an den Namen — es sieht dann nach zwei Häusern aus, ist aber eines. Bei uns bleibt es EINE Liegenschaft, und die Kosten gehen nur auf die Objekte dieses Eigentümers.
  • •In die Buchhaltung geht der ganze Auszug — auch die Sollstellungen. Ohne sie fehlte der Mietertrag des Jahres, und die Mieterausstände gingen nicht auf.
  • •Ins Mietzins-Inkasso gehen Zahlungen und einmalige Belastungen: Nachforderungen aus der Nebenkostenabrechnung, Mahnspesen, Reparaturbelastungen — und Guthaben aus der Abrechnung als Minusbetrag. Die monatliche Miete kommt aus Ihren Stammdaten.
  • •Mietzinsänderungen der Vergangenheit werden erkannt. Stand im Auszug ab April ein anderer Betrag, stellt Swiss-Immo Januar bis März den alten und ab April den neuen — die Änderung wird am Ende des Imports ausgewiesen.
  • •Das Rückgängigmachen räumt auch das Inkasso der betroffenen Jahre (Zahlungen, Soll-Positionen, Belastungen), damit der zweite Import wirklich neu beginnt. Von Hand Erfasstes dieser Jahre geht dabei mit weg.
Werkzeug ab Go-live: → Import öffnen

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